Datenschutz

Die Komplexität im Datenschutz steigt stetig – auch durch ständige Gesetzesänderungen. Damit steigen auch die Anforderungen an die Person des Datenschutzbeauftragten. Unsere Spezialisten beschäftigen sich tagtäglich mit sich verändernden Anforderungen. Dieses Know-how bieten wir Ihrem Unternehmen durch unsere Dienstleistung „Auslagerung des Datenschutzbeauftragten“ an. 

Beratung der Geschäftsleitung

Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie hinsichtlich der Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weiterer Vorschriften der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland.

Wir beraten auch übergreifend Mandate, bei denen Mutter- oder Tochtergesellschaften ihren Sitz in der Schweiz oder in einen Drittland (z.B. USA oder Kanada) haben. 

Überwachung der Vorschriften

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten überwachen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und den Schutz personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen.

Individuelle Beratungslösungen

Neben der Auslagerung des Datenschutzbeauftragten bieten wir Ihnen individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratungsdienstleistungen zum Datenschutz an. 

Auslagerung Datenschutzbeauftragter

Im Rahmen der Auslagerung des Datenschutzbeauftragten unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihr Unternehmen insbesondere bei folgenden Aufgaben:

Unterstützung der Geschäftsleitung

Beratung zu den Pflichten nach der DSGVO und weiterer Vorschriften der EU und Bundesrepublik Deutschland. 

Überwachung
der Einhaltung

Überprüfung der Umsetzung von Datenschutzvorschriften im Unternehmen.

Mitwirkung im Projektmanagement

Beratung mit Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung der Durchführung. 

Schulungen
zum Datenschutz

Fortbildung für die Mitarbeitenden und Sensibilisierung zum Thema Datenschutz.

Datenschutzmanagement

Fortschreibung und Weiterentwicklung des Datenschutzmanagements.

Personenbezogene Daten

Kontrollen zur Zuverlässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Prüfung der Organisation

Prüfung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.

Zusammenarbeit mit Behörden

Konsultation mit den Datenschutzbehörden gemäß der Verpflichtung nach Art. 36 DSGVO. 

Neben der Auslagerung bieten wir Ihnen auch individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratungsleistungen zum Datenschutz an.

Ihre Vorteile

Aufsichtsrechtlich angemessene Umsetzung

Vermeidung von innerbetrieblichen Interessenkonflikten

Praxisorientierte Umsetzung durch den Einsatz externer Spezialisten

Entlastung Ihrer Mitarbeitenden von administrativen Tätigkeiten

Einsparung von aufwendigen Fortbildungsmaßnahmen

Zeitersparnis und damit freie Kapazitäten für Ihr Kerngeschäft und Ihre Kunden

Security Awareness Training

Nachlässigkeiten und die Missachtung von Sicherheitsvorgaben durch Mitarbeitende stellen eine große Gefahr für die IT-Sicherheit und kritische Geschäftsprozesse dar. Wir unterstützen Sie mit Security Awareness Trainings, Ihre Mitarbeitenden nachhaltig zu sensibilisieren. Damit investieren Sie in die Sicherheit Ihres Unternehmens und wappnen sich gegen digitale Gefahren.

Markus Krug
Geschäftsfeldverantwortlicher Datenschutz